Als Wahlarzt habe ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen.
Ich kann Ihnen die Aufmerksamkeit bieten, die Sie von einem Arzt erwarten. Hierzu zählen für mich vor allem sich Zeit zu nehmen für Ihr Anliegen, kurze Wartezeiten und Professionalität.
Gerade bei der Arbeit mit Kindern ist es mir ein Herzensanliegen, für Ihr Kind eine empathische Atmosphäre zu schaffen, um sowohl dem Elternteil als auch dem Kind die verständliche Unsicherheit bzw. Ungewissheit oder Angst beim Arzt zu sein, möglichst zu nehmen.
Rezepte, Verordnungen und Überweisungen von Wahlärzten zu Vertragspartnern der Krankenkasse sind selbstverständlich gleichermaßen gültig. Es kann nur sein, dass Sie zuvor vom Chefarzt Ihrer jeweilig zuständigen Krankenkasse eine Bewilligung einholen müssen und danach lediglich der übliche Selbstbehalt bzw. Rezeptgebühr zu entrichten ist.
Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?
Die Höhe der Honorarnote richtet sich nach dem Aufwand der jeweiligen Untersuchung bzw. dem notwendigen im Hintergrund laufenden organisatorischen Umfang der Behandlung. Sie kann jedoch bei mehrfacher Konsultation meiner Ordination auch variieren.
Haben Sie bitte Verständnis dafür, daß bei nicht abgesagten Terminen es zu einer Verrechnung einer Aufwandspauschale je nach vereinbarter Untersuchung kommt.
Als Wahlarzt erfolgt eine direkte Verrechnung mit dem Patienten.
Sie können meine Honorarnote bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zur Rückerstattung des Kassenanteils einreichen. Etwaig vorhandene Krankenzusatzversicherungen übernehmen den Selbstbehalt, wobei Sie sich hierfür bitte beim entsprechenden Versicherungsträger informieren müssen hinsichtlich der üblichen Abrechnungsmodalität.